VfGH-Ausspruch, dass das Wort "Telefonseelsorge" in Anlage 2 lit. e Z 5 der Nummerierungsverordnung gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 327/2003 · in Kraft seit 2003-07-16
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
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