Errichtung einer Notarstelle in Matrei in Osttirol
· V · BGBl. II Nr. 330/2003 · in Kraft seit 2003-07-16
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung ist die rechtliche Grundlage für die bestehende Notarstelle in Matrei in Osttirol und entfaltet daher weiterhin Wirkung. Eine Aufhebung würde den Bestand dieser Stelle rechtlich gefährden. Wer das strukturelle Problem des staatlich regulierten Notariatsmarktes lösen will, muss die Notariatsordnung reformieren, nicht diese Errichtungsverordnung abschaffen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Matrei in Osttirol StF: BGBl. II Nr. 330/2003 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20002809 NOR30003057
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Matrei in Osttirol errichtet. 31.10.2017 20002809 NOR40042315
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz