Deregulierung, aber richtig

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Bundesfinanzgesetz 2003

BFG 2003 · BG · BGBl. I Nr. 41/2003 · in Kraft seit 2003-07-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
60%Konfidenz

Begründung

Das Bundesfinanzgesetz 2003 ist das Budget für das abgelaufene Finanzjahr 2003. Gegenstandslos; bereinigen.

Kategorien

Überholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2003 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Haushalt Ausgleichs-haushalt Gesamt-haushalt (Beträge in Millionen Euro) Ausgaben: 61 355,334 51 276,008 112 631,342 Einnahmen: 57 414,417 55 216,925 112 631,342 Abgang: 3 940,917 – – Überschuss: – 3 940,917 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2003 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VIII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt 10.04.2019 20002807 NOR40042250

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 20 §§ im Datensatz