Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Oberndorf bei Salzburg

· V · BGBl. II Nr. 321/2003 · in Kraft seit 2003-07-16

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet eine zusätzliche Notarstelle in Oberndorf bei Salzburg und bleibt als laufende Rechtsgrundlage für diese Stelle in Kraft. Eine Aufhebung würde Rechtsunsicherheit über den Bestand der Stelle erzeugen. Die strukturelle Frage, ob das staatlich kontingentierte Notariatssystem wettbewerbsfeindliche Zugangsbeschränkungen enthält, muss an der Notariatsordnung selbst ansetzen, nicht an dieser Einzelverordnung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Oberndorf bei Salzburg StF: BGBl. II Nr. 321/2003 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20002804 NOR30003052

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberndorf bei Salzburg errichtet. 31.10.2017 20002804 NOR40042245

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz