Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Ecuador)

· Vertrag – Ecuador · BGBl. III Nr. 79/2003 · in Kraft seit 2003-06-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Sichtvermerksbefreiung für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen aus Ecuador. Reine außenpolitische Reiseerleichterung, die Freiheit erweitert statt einschränkt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 (1) Die Staatsbürger von Ecuador, die Inhaber eines gültigen Diplomaten-, Dienst- oder Spezialpasses sind, können ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in Kraft gesetzt hat, an gerechnet. (2) Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, können sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet der Republik Ecuador einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen aufhalten.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz