Deregulierung, aber richtig

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Anerkennung akademischer Grade und Titel - Änderung (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 58/2003 · in Kraft seit 2003-04-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

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10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Notenwechsel erleichtert die gegenseitige Anerkennung österreichischer und italienischer Hochschulabschlüsse – grundsätzlich sinnvoll. Allerdings listen die Anlagen veraltete Studienrichtungsbezeichnungen auf, die durch die Bologna-Reform (Bachelor/Master) längst ersetzt wurden. Die Umrechnungstabellen und Studienprogramm-Listen sind heute weitgehend gegenstandslos und sollten aktualisiert werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten 270/3423 Verbalnote Das italienische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Österreichischen Botschaft seine besten Empfehlungen und beehrt sich, unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der 16. Sitzung der Gemischten Österreichisch-Italienischen Expertenkommission, die in Rom am 2. und 3. Dezember 2002 gemäß den Artikeln 1, Absatz 2 und 13 des in Durchführung des Artikels 10 des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern abgeschlossenen Notenwechsels zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Italienischen Republik vom 28. Jänner 1999 über die gegenseitige Anerkennung von akademischen Titeln und Graden *1) stattgefunden hat, gemäß Art. 16, Absatz 2, des oben genannten Notenwechsels die von der Expertenkommission beschlossenen Änderungen mitzuteilen: Gemäß dem in Art. 16 Absatz 2 des Notenwechsels vom 28. Jänner 1999 vorgesehenen Verfahren treten diese Änderungen am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Empfang der Antwortnote in Kraft. Das italienische Ministeriu

Anl. 2 ↗ RIS

Anlage 2 Gegenüberstellung neu eingerichteter österreichischer Studienrichtungen zu italienischen Lauree ____________________________________________________________________ Österreichische Italienische Studienrichtung Laurea in ... Anmerkungen ____________________________________________________________________ Molekulare Biologie Scienze biologiche Ergänzungsprüfungen aus Mathematik, Physik, Physiopathologie und Bioökologie, falls diese Prüfungen noch nicht abgelegt wurden. ____________________________________________________________________ Sportwissenschaften Scienze motorie Ergänzungsprüfungen aus Behindertensport, Physikalischer Medizin, Physik, Anatomie, Physiologie, Anthropologie, Hygiene und Biochemie, falls diese Prüfungen noch nicht abgelegt wurden. ____________________________________________________________________ Wirtschaftsinformatik Informatica Ergänzungsprüfungen aus Physik, Kybernetik und Elektronik, falls diese Prüfungen noch nicht abgelegt wurden. ____________________________________________________________________ Wirtschaftswissen- Economia aziendale Ergänzungsprüfungen schaften

Anl. 3 ↗ RIS

Anlage 3 Änderung der Bezeichnungen österreichischer Studienrichtungen ____________________________________________________________________ Bisherige Bezeichnung Neue Bezeichnung ____________________________________________________________________ Angewandte Geophysik Angewandte Geowissenschaften Anglistik und Amerikanistik *1) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Englisch) Chemie *1) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Chemie) Darstellende Geometrie (Lehramt) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Darstellende Geometrie) Deutsche Philologie *1) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Deutsch) Deutsche Philologie [kombiniert Lehramtsstudium (Unterrichtsfach mit einer Studienrichtung der Deutsch) Romanistik] *1) Finno-Ugristik *1) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Ungarisch) Geographie *1) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde) Geschichte *1) Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung) Haushalts- und Lehramtsstudium (Unterrichtsfach Ernährungswissenschaften (Lehramt) Haushaltsökonom

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz