Deregulierung, aber richtig

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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 63/2003 · in Kraft seit 2003-05-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt den nichtlinienmaessigen Personenverkehr mit dem Drittstaat Bosnien und Herzegowina und lehnt sich an EU-Verkehrsstandards an. Ein ueber den legitimen Kern hinausgehendes Gold-Plating ist nicht erkennbar.

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