Deregulierung, aber richtig

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Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel (Slowenien)

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 59/2003 · in Kraft seit 2003-06-01

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt die Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel. Sie dient der konkreten Sicherheit eines bestimmten Tunnels und bleibt als bilaterale Grundlage sinnvoll.

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