Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 59/2003 · in Kraft seit 2003-06-01
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt die Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel. Sie dient der konkreten Sicherheit eines bestimmten Tunnels und bleibt als bilaterale Grundlage sinnvoll.
Kategorien
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