Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung
MMHm-AV · V · BGBl. II Nr. 250/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 270/2015 · in Kraft seit 2015-09-23
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung schreibt fuer den Beruf des medizinischen Masseurs und Heilmasseurs eine sehr umfangreiche, staatlich durchgeplante Ausbildung mit hunderten Pflichtstunden, festen Lehrplaenen, bestellten Lehrkraeften und kommissionellen Pruefungen vor. Massage ist eine weitgehend risikoarme Dienstleistung; ein derart hoher Ausbildungs- und Pruefungszwang wirkt vor allem als Marktzutrittsschranke, die bestehende Anbieter schuetzt und muendige Kunden bevormundet. Ein schlanker Kern zum Schutz von Patienten vor echten Gefahren (etwa Wissen ueber Kontraindikationen bei Elektro- und Hydrotherapie) ist vertretbar, die starren Stunden- und Pruefungsvorgaben gehoeren jedoch abgebaut.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 1 — Ausbildung zum medizinischen Masseur ↗ RIS
Anlage 1 Ausbildung zum medizinischen Masseur Ausbildungsinhalte – Modul A Unterrichtsfach Lehrinhalte Std. Lehrkraft Art der Prüfung 1. Anatomie und Physiologie Anatomie: 120 Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV Einzelprüfung Kommissionelle Prüfung – Allgemeine Anatomie: – Begriffsbestimmungen und anatomische Nomenklatur – Achsen, Ebenen, Orientierungssystem – Aufbau des Skelettsystems und allgemeine Gelenkslehre – funktionelle Anatomie des Bewegungssystems – funktionelle Aspekte des Schultergürtels und der oberen Extremitäten – funktionelle Aspekte des Beckens und der unteren Extremitäten – funktionelle Aspekte der Wirbelsäule und des Kopfes – Anatomie in vivo Anatomie der inneren Organe: – Herz-Kreislauf-, Atmungs-, Blut-, Immun-, Verdauungs-, Urogenital- und endokrines System – Lymphsystem Anatomie des Nervensystems und der Sinnesorgane: – Makroskopische Anatomie des Nervensystems – zentrales, peripheres und vegetatives Nervensystem – funktionelle Anatomie des Nervensystems – Anatomie der Sinnesorgane und der Haut Physiologie: – Herz-Kreislauf-System – Stoffwechsel – Endokrines System – Respirationssystem – Nerven- und Sinnessystem – Haltungs- und Bewegungssystem – Zellen und Gewe
§ 6 — Lehrkräfte ↗ RIS
Lehrkräfte § 6. (1) Der fachspezifische und organisatorische Leiter hat nach Anhörung des medizinisch-wissenschaftlichen Leiters Personen, die den theoretischen Unterricht im Rahmen der jeweiligen Ausbildung durchführen, als Lehrkräfte zu bestellen. (2) Als Lehrkräfte für das betreffende Unterrichtsfach gemäß den Anlagen 1 bis 8 sind zu bestellen: (3) Lehrkräfte haben die für das betreffende Unterrichtsfach oder Sachgebiet erforderlichen speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen und pädagogisch geeignet zu sein.
§ 11 — Ausbildungszeit ↗ RIS
Ausbildungszeit § 11. (1) Eine Unterrichtsstunde im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung dauert 50 Minuten. (2) Der Umfang der wöchentlichen theoretischen und praktischen Ausbildung darf 40 Wochenstunden nicht überschreiten (Ausbildungszeit). (3) Der Beginn einer Ausbildung ist von der Ausbildungs- bzw. Modulleitung festzusetzen und durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter der Ausbildung spätestens einen Monat vor Beginn der Ausbildung dem Landeshauptmann anzuzeigen.
§ 19 — 3. Abschnitt ↗ RIS
3. Abschnitt Nostrifikation Allgemeines § 19. Für die Durchführung der Ergänzungsausbildung im Rahmen der Anerkennung einer von EWR-Staatsangehörigen außerhalb des EWR oder von einer Person, die nicht EWR-Staatsangehörige ist, erworbenen Urkunde über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung gemäß § 1 Abs. 2 gilt diese Verordnung, sofern sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 20 bis 22 anderes ergibt.
§ 33 — 3. Abschnitt ↗ RIS
3. Abschnitt Kommissionelle Prüfung Kommissionelle Prüfung zum medizinischen Masseur § 33. (1) Nach Abschluss der Gesamtausbildung zum medizinischen Masseur ist eine kommissionelle Prüfung abzulegen. (2) Die kommissionelle Prüfung umfasst folgende Bereiche: (3) Bei der kommissionellen Prüfung ist zur Beurteilung der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten der medizinischen Masseure in Ausbildung ihr Wissen auch an mindestens drei praktischen Fällen umfassend und integrierend zu überprüfen.
KI-Analyse · 2026-07-30 · 81 §§ im Datensatz