Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 56/2003 · in Kraft seit 2003-04-01
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung bestätigt das Inkrafttreten des internen Abkommens zur Finanzierung und Verwaltung der EU-Hilfe im Rahmen des Cotonou-Partnerschaftsabkommens. Das zugrunde liegende Cotonou-Abkommen ist seit 2021 ausgelaufen und durch das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen (Samoa-Abkommen) abgelöst worden. Der österreichische Rechtsbestand kann diese historische Eintragung ohne Freiheitsverlust entfernen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 35 Absatz 2 mit 1. April 2003 in Kraft getreten. _____________________ *) Kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 317 vom 15. Dezember 2000, S 355.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz