Deregulierung, aber richtig

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Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 55/2003 · in Kraft seit 2003-04-01

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das interne Durchführungsabkommen bezog sich auf das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen (Cotonou-Abkommen), das 2021 auslief und durch das Samoa-Abkommen (in Kraft seit November 2023) ersetzt wurde.

Begründung

Das interne Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Durchführung des Cotonou-Partnerschaftsabkommens ist gegenstandslos, weil das Cotonou-Abkommen 2021 ausgelaufen und durch das Samoa-Abkommen ersetzt wurde. Zudem wurde der Europäische Entwicklungsfonds ab 2021 in den allgemeinen EU-Haushalt integriert, womit auch die Finanzierungsgrundlage dieses internen Abkommens entfallen ist. Eine Kundmachung dieser historischen Verpflichtung im österreichischen Bundesgesetzblatt ist nicht mehr erforderlich.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhang, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft *) veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen. Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren StF: BGBl. III Nr. 55/2003 (NR: GP XXI RV 1030 AB 1122 S. 103. BR: AB 6651 S. 688.) BGBl. III Nr. 76/2008 (NR: GP XXIII RV 99 AB 176 S. 27. BR: AB 7737 S. 747.) Der Nationalrat hat beschlossen: Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8 mit 1. April 2003 in Kraft getreten. ________________ *) Kundgemacht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 317 vom 15. Dezember 2000, S 376. 15.05.2017 20002721 NOR30002965

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz