Verlängerung der Nacheichfrist für Mengenmessgeräte für thermische Energie
· V · BGBl. II Nr. 254/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 499/2020 · in Kraft seit 2020-11-24
95/02 Maß- und Eichrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
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