Deregulierung, aber richtig

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Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 52/2003 · in Kraft seit 2003-05-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt den grenzueberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit dem Drittstaat Bosnien und Herzegowina und ist ein legitimes Verkehrsabkommen.

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