Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 52/2003 · in Kraft seit 2003-05-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung regelt den grenzueberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit dem Drittstaat Bosnien und Herzegowina und ist ein legitimes Verkehrsabkommen.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz