Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001
· BG · BGBl. I Nr. 14/2003 · in Kraft seit 2003-04-12
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2001 – ein abgeschlossener parlamentarischer Akt aus vor über 20 Jahren. Die Genehmigung hat ihre Rechtswirkung vollständig entfaltet und ist historisch erledigt. Das Gesetz kann aus dem aktiven Bundesrechtsbestand entfernt werden, ohne dass irgendjemand dadurch benachteiligt wird.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001 StF: BGBl. I Nr. 14/2003 (NR: GP XXII AB 20. S. 10.) 25.11.2019 20002663 NOR30002905
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2001 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20002663 NOR40040434
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz