Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 32/2003 · in Kraft seit 2002-01-01
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die Mitwirkung des UNHCR an Asylverfahren und stärkt die Qualität und Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Es schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz