Deregulierung, aber richtig

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Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 32/2003 · in Kraft seit 2002-01-01

49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die Mitwirkung des UNHCR an Asylverfahren und stärkt die Qualität und Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Es schränkt keine inländische Freiheit ein.

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