Deregulierung, aber richtig

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Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 27/2003 · in Kraft seit 2000-05-30

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Regeln zum grenzueberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr ueberlagern zwischen Mitgliedstaaten den bilateralen Regelungsbereich.

Begründung

Abkommen mit Tschechien ueber den grenzueberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr aus 2003; zwischen EU-Mitgliedern unionsrechtlich ueberlagert, bleibt aber als Grundlage bestehen. Keine inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

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