Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien)
· Vertrag – Armenien · BGBl. III Nr. 12/2003 · in Kraft seit 2002-11-12
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Investitionsschutzabkommen mit Armenien; es schützt Investoren und stärkt wirtschaftliche Freiheit. Extra-EU-Abkommen, bleibt in Kraft.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 28 §§ im Datensatz