Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien)

· Vertrag – Armenien · BGBl. III Nr. 12/2003 · in Kraft seit 2002-11-12

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Investitionsschutzabkommen mit Armenien; es schützt Investoren und stärkt wirtschaftliche Freiheit. Extra-EU-Abkommen, bleibt in Kraft.

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