Akademischer Grad „Master of Arts“, Universitätslehrgang „Interkulturelle Kompetenzen“
· V · BGBl. II Nr. 137/2003 · in Kraft seit 2003-04-01
72/01 Hochschulorganisation; 72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Identische rechtliche Situation wie bei den anderen Krems-Verordnungen: Das UniStG wurde durch das UG 2002 ersetzt, und die Universität regelt ihre Abschlüsse seither autonom. Diese Verordnung hat keine operative Grundlage mehr und ist zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Interkulturelle Kompetenzen“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, zu verleihen.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 2003 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz