Deregulierung, aber richtig

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Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 1/2003 · in Kraft seit 2002-06-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung über den grenzüberschreitenden Güterverkehr ist gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien durch das unmittelbar anwendbare EU-Marktzugangsrecht für den Güterkraftverkehr (VO 1072/2009) samt Kabotageregeln verdrängt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

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