Deregulierung, aber richtig

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Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, der Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau und der Metalltechnik für Land- und Baumaschinen

· V · BGBl. II Nr. 79/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2008 · in Kraft seit 2008-11-22

50/01 Gewerbeordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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