Deregulierung, aber richtig

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Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Orgelbauer, der Harmonikamacher, der Klaviermacher, der Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger, der Holzblasinstrumenteerzeuger und der Blechblasinstrumenteerzeuger

· V · BGBl. II Nr. 72/2003 · in Kraft seit 2003-01-29

50/01 Gewerbeordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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