Deregulierung, aber richtig

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Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, der Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, der Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung und der Mechatroniker für Medizingerätetechnik

· V · BGBl. II Nr. 69/2003 · in Kraft seit 2003-01-29

50/01 Gewerbeordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG; gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen ist geregelt.

Begründung

Mechatroniker arbeiten an komplexen Maschinen, elektrischen Anlagen und medizinischen Geräten, bei denen Fehlfunktionen ernsthafte Verletzungen oder im Medizinbereich den Tod von Patienten verursachen können. Diese Sicherheitsrelevanz rechtfertigt Qualifikationsanforderungen, die über das hinausgehen, was der Markt allein sicherstellen würde. Die Aufteilung in vier klar abgegrenzte Fachgebiete ist angemessen differenziert.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik (§ 94 Z 49 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: Maschinentechnik, Berufsinstitution 28.08.2025 20002473 NOR40102574

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik (§ 94 Z 49 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: Büro-Systemtechnik, Berufsinstitution 28.08.2025 20002473 NOR40102576

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung (§ 94 Z 49 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: Berufsinstitution 28.08.2025 20002473 NOR40102577

§ 4 ↗ RIS

§ 4. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Mechatroniker für Medizingerätetechnik (§ 94 Z 49 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: Audioelektronik, Berufsinstitution 28.08.2025 20002473 NOR40102579

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz