Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 4/2003 · in Kraft seit 2003-02-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag von Nizza war ein Änderungsvertrag zu den EU-Gründungsverträgen und ist durch den Vertrag von Lissabon inhaltlich abgelöst. Als eigenständiger Rechtsakt hat er keine selbständige normative Bedeutung mehr; sein Inhalt lebt nur in den konsolidierten Verträgen fort.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
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