Deregulierung, aber richtig

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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)

· Vertrag – Ukraine · BGBl. III Nr. 271/2002 · in Kraft seit 2002-11-06

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vereinbarung ueber die internationale Personenbefoerderung im nichtlinienmaessigen Strassenverkehr mit der Ukraine; legitime Verkehrsregelung.

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