Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen
· V · BGBl. III Nr. 259/2002 · in Kraft seit 2002-12-07
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung legt fest, wie der EU-Ratsbeschluss von 1995 über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern in Österreich umgesetzt wird. Dieser Ratsbeschluss wurde durch die EU-Richtlinie 2015/637 abgelöst. Die Kundmachung bezieht sich damit auf einen rechtlich überholten Unionsrechtsakt und hat keine eigenständige Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen BGBl. III Nr. 259/2002 07.12.2002 Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen StF: BGBl. III Nr. 259/2002 Auf Grund § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (BGBl. III Nr. 254/2002) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz