Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

· Vertrag – Bangladesh · BGBl. III Nr. 253/2002 · in Kraft seit 2002-07-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses bilaterale Abkommen ueber wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit bindet die Republik voelkerrechtlich und dient legitimer Aussenwirtschaftspolitik. Es beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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