Deregulierung, aber richtig

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Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 249/2002 · in Kraft seit 2002-07-02

79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese zwischenstaatliche Erklärung regelte die Produktionsphase der Ariane-Träger. Das Ariane-Programm hat sich seit 2001 grundlegend verändert — Ariane 4 wurde eingestellt, Ariane 5 ist ausgelaufen, Ariane 6 ist der aktuelle Träger. Die damalige Produktionsphase ist mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeschlossen; der Vertrag hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die Annahme der Erklärung wurde am 2. Juli 2002 dem Generaldirektor der ESA notifiziert; die Erklärung ist gemäß ihrem Abs. IV.2.a für Österreich mit 2. Juli 2002 in Kraft getreten. Die Regierungen des Königreichs Belgien, des Königreichs Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, Irlands, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des Königreichs Spanien, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Vertragsparteien der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger, die am 14. Januar 1980 zum Beitritt aufgelegt wurde, am 14. April 1980 in Kraft trat und am 21. Mai 1992 1) erneuert wurde und deren Geltungsdauer am 10. Mai 1999 bis Ende 2001 2) verlängert worden ist, und die Regierungen der Republik Finnland und der Portugiesischen Republik, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet, die Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation sind, im Folgenden als „Organisation“ bezeic

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz