Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Vöcklamarkt

· V · BGBl. II Nr. 451/2002 · in Kraft seit 2002-12-14

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung schuf 2003 eine Notarstelle in Vöcklamarkt und bildet die formale Rechtsgrundlage für diesen Amtssprengel. Solange die Notarstelle besetzt ist, hat die Verordnung operative Wirkung. Eine Streichung würde die Rechtsgrundlage der bestehenden Notarstelle beseitigen, ohne die grundsätzlich problematischen Zugangsschranken des Notariatsmonopols anzugehen — das wäre am falschen Hebel angesetzt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Vöcklamarkt StF: BGBl. II Nr. 451/2002 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20002335 NOR30002570

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Vöcklamarkt errichtet. 31.10.2017 20002335 NOR40037237

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz