Europäisches Patentübereinkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 243/2002 · in Kraft seit 2002-11-06
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung informiert über den Beitritt weiterer Staaten zur Revisionsakte von Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens im Jahr 2002. Der Beitritt der genannten Staaten ist ein abgeschlossener historischer Vorgang; die aktuellen Mitgliedstaaten sind beim Europäischen Patentamt abrufbar. Die Kundmachung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Akte zur Revision von Artikel 63 des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl. Nr. 591/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 6/2002) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Bulgarien 30. April 2002 Estland 30. April 2002 Slowakei 17. April 2002 Tschechische Republik 30. April 2002
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz