Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 14 Abs. 1 Z 3 des Bundesvergabegesetzes 1997 verfassungswidrig war

· K · BGBl. I Nr. 162/2002 · in Kraft seit 2002-12-04

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Wie die verwandte Kundmachung 20002299 dokumentiert dieses Instrument nur, dass eine Wortfolge im längst aufgehobenen Bundesvergabegesetz 1997 verfassungswidrig war. Das Vergaberecht wurde seither mehrfach grundlegend neu geregelt. Diese Kundmachung kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2002, G 217/02, V 53/02-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 29. Oktober 2002, ausgesprochen, dass die Wortfolge “Bau- und” in § 14 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 1997 - BVergG), BGBl. I Nr. 56, verfassungswidrig war. BGBl. I Nr. 56/1997 09.09.2021 20002300 NOR40037106

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz