Deregulierung, aber richtig

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Emblem - Latin American Integration Association ALADI

· K · BGBl. II Nr. 398/2002 · in Kraft seit 2002-11-06

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schließt das Emblem der ALADI von der Markenregistrierung aus und erfüllt damit eine völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz von Emblemen internationaler Organisationen. Das Markenschutzgesetz 1970 sieht diesen Ausschluss ausdrücklich vor. Die Kundmachung ist weiterhin wirksam, solange das Emblem im Markenregister eingetragen ist. Es gibt keinen Grund, diesen Schutz aufzuheben.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das neue Emblem der Latin American Integration Association ALADI, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz