Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Beilegung von Streitigkeiten“ (P9)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 238/2002 · in Kraft seit 2002-12-18
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll regelt nur die Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen der Alpenkonvention. Es ist rein verfahrensrechtlich und schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz