Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Energie“ (P8)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 237/2002 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 129/2006 · in Kraft seit 2002-12-18
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll „Energie“ setzt die Alpenkonvention im Bereich nachhaltiger Energienutzung um. Als völkerrechtlicher Rahmen ist es legitim.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz