Deregulierung, aber richtig

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Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ (P7)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 236/2002 · in Kraft seit 2002-12-18

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ setzt die Alpenkonvention zum Erhalt von Natur und Landschaft um. Es ist eine völkerrechtliche Verpflichtung mit legitimem Umweltzweck.

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