Deregulierung, aber richtig

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Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Bodenschutz“ (P6)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 235/2002 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 130/2006 · in Kraft seit 2002-12-18

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll „Bodenschutz“ setzt die Alpenkonvention zum Schutz der Böden im Alpenraum um. Der Umweltzweck ist legitim und völkerrechtlich verankert.

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