Deregulierung, aber richtig

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Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Verkehr“ (P5)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 234/2002 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 183/2013 · in Kraft seit 2002-12-18

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll „Verkehr“ setzt die Alpenkonvention um und begrenzt den Ausbau hochrangiger alpenquerender Straßen zugunsten des Umweltschutzes. Die Beschränkung ergibt sich aus einer völkerrechtlichen Verpflichtung mit legitimem Umweltzweck.

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