Deregulierung, aber richtig

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Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (P3)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 232/2002 · in Kraft seit 2002-12-18

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ setzt die Alpenkonvention um und koordiniert die räumliche Entwicklung im Alpenraum. Als völkerrechtlicher Rahmen ist es legitim.

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