Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (P3)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 232/2002 · in Kraft seit 2002-12-18
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ setzt die Alpenkonvention um und koordiniert die räumliche Entwicklung im Alpenraum. Als völkerrechtlicher Rahmen ist es legitim.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz