Deregulierung, aber richtig

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Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Berglandwirtschaft“ (P2)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 231/2002 · in Kraft seit 2002-12-18

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll „Berglandwirtschaft“ setzt die Alpenkonvention zur Erhaltung der Landwirtschaft in Berggebieten um. Es ist eine völkerrechtliche Verpflichtung mit legitimem Zweck.

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