Zusammenarbeit bei der Vorhersage, Verhütung und Milderung von Natur- und Technologischen Katastrophen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 228/2002 · in Kraft seit 1994-08-01
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.