Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Betrieb vom Amateurfunkstellen (Thailand)

· Vertrag – Thailand · BGBl. III Nr. 219/2002 · in Kraft seit 2002-05-27

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das bilaterale Abkommen ermöglicht österreichischen und thailändischen Funkamateuren, im jeweils anderen Land Amateurfunkstellen zu betreiben. Es erweitert die Handlungsmöglichkeiten von Funkamateuren auf Gegenseitigkeit und hat einen legitimen staatlichen Zweck als Grundlage für diese gegenseitigen Rechte.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Betrieb vom Amateurfunkstellen (Thailand) BGBl. III Nr. 219/2002 27.05.2002 ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen StF: BGBl. III Nr. 219/2002 Das Abkommen ist mit 27. Mai 2002 in Kraft getreten.

Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

(Übersetzung) No. B 909/8/01 7. August 2001 Exzellenz. Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz zu informieren, dass zur Stärkung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Regierung der Republik Österreich vorschlägt, ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand abzuschließen, das österreichische und thailändische Funkamateure berechtigt, ihre Amateurfunkstellen im jeweils anderen Land zu betreiben, und zwar unter den folgenden Bedingungen: Sollten die oben erwähnten Bedingungen für die Regierung des Königreiches Thailand annehmbar sein, habe ich die Ehre vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen darstellen, das 45 Tage nach dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Bangkok No. 0404/458 12. April B. E. 2545 (2002) Exzellenz, Ich habe die Ehre, den Empfang der Note Eurer Exzellenz, No. B 909/8/01 vom 7. August 2001 zu bestätigen, die folgendermaßen lautet: „Ich habe die Ehre, ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... vorzügli

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz