Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Libanon)

· Vertrag – Libanon · BGBl. III Nr. 201/2002 · in Kraft seit 2002-09-30

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Investitionsschutzabkommen mit einem Drittstaat schützt österreichische Investoren im Ausland und ausländische Investoren im Inland; es ist außenwirtschaftlich legitim.

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