Deregulierung, aber richtig

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Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt Salzburg

· V · BGBl. Nr. 310/1967 · in Kraft seit 1967-09-21

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung bildet die fortwährende Rechtsgrundlage für den aktuellen Amtssitz der betroffenen Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg. Ohne diese Grundlage wäre der Amtssitz formal ungeklärt, was die Bestellung künftiger Notare erschweren würde.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Auf Grund des § 9 der Notariatsverordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1968 der Amtssitz der Notarstelle Mattsee nach der Landeshauptstadt Salzburg verlegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz