Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlussstelle Mils im Bereich der Gemeinden Imst und Mils bei Imst

· V · BGBl. II Nr. 330/2002 · in Kraft seit 2002-09-07

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

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