Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992
· V · BGBl. II Nr. 318/2002 · in Kraft seit 2002-09-01
72/13 Studienförderung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt fest, welche Papierformulare fuer Studienbeihilfe-Antraege beim damaligen Bundesministerium fuer Bildung, Wissenschaft und Kultur aufliegen. Dieses Ministerium existiert unter diesem Namen nicht mehr; Studienbeihilfe wird heute digital beantragt. Eine Verordnung ueber Papierformulare fuer ein laengst digitalisiertes Verfahren ist vollstaendig ueberholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf: SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss; SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin; SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Verordnungen über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 276/1997 und Nr. 371/2001, treten mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft.
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft. 07.05.2024 20002163 NOR40035414
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