Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

· V · BGBl. II Nr. 318/2002 · in Kraft seit 2002-09-01

72/13 Studienförderung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt fest, welche Papierformulare fuer Studienbeihilfe-Antraege beim damaligen Bundesministerium fuer Bildung, Wissenschaft und Kultur aufliegen. Dieses Ministerium existiert unter diesem Namen nicht mehr; Studienbeihilfe wird heute digital beantragt. Eine Verordnung ueber Papierformulare fuer ein laengst digitalisiertes Verfahren ist vollstaendig ueberholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf: SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss; SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin; SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Verordnungen über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 276/1997 und Nr. 371/2001, treten mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft.

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft. 07.05.2024 20002163 NOR40035414

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz