Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle
· V · BGBl. II Nr. 317/2002 · in Kraft seit 2002-08-21
14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung betraut die staatliche Bundesrechenzentrum GmbH mit der sicheren elektronischen Übermittlung von Grundbuchs- und Firmenbuchabfragen für Gebietskörperschaften. Dies dient dem Schutz sensibler Eigentumsregisterdaten und hat einen legitimen staatlichen Zweck. Klare Zuständigkeitsregeln für den Zugriff auf sensible Staatsdaten sind notwendig.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle BGBl. II Nr. 317/2002 21.08.2002 Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut wird StF: BGBl. II Nr. 317/2002 Gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut. Die gleichartige Tätigkeit, die die Bundesrechenzentrum GmbH auf vertraglicher Grundlage für Körperschaften öffentlichen Rechts erbringt, wird dadurch nicht berührt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz