Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 180/2002 · in Kraft seit 2024-12-07
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Römische Statut begründet den Internationalen Strafgerichtshof zur Verfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen. Es ist ein zentraler völkerrechtlicher Rahmen und schränkt keine legitime inländische Freiheit ein.
Kategorien
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