Deregulierung, aber richtig

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Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 180/2002 · in Kraft seit 2024-12-07

19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Römische Statut begründet den Internationalen Strafgerichtshof zur Verfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen. Es ist ein zentraler völkerrechtlicher Rahmen und schränkt keine legitime inländische Freiheit ein.

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