Deregulierung, aber richtig

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Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. III Nr. 172/2002 · in Kraft seit 1998-11-03

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung über den Kraftfahrlinienverkehr (Buslinienverkehr) ist gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien durch das unmittelbar anwendbare EU-Marktzugangsrecht (VO 1073/2009) verdrängt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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