Hauptlinien des internationalen Eisenbahnverkehrs (AGC)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 147/2002 · in Kraft seit 2001-12-30
99/05 Eisenbahnen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das AGC-Übereinkommen legt Hauptlinien und technische Merkmale des internationalen Eisenbahnverkehrs fest und dient dem Ausbau grenzüberschreitender Bahninfrastruktur. Es ist ein legitimer Kooperationsrahmen.
Kategorien
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