Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 150/2002 · in Kraft seit 1999-07-01
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vereinbarung von 2002 uber die nichtlinienmassige Personenbeforderung auf der Strasse. Der Gegenstand ist zwischen EU-Mitgliedern durch das EU-Verkehrsmarktrecht abgedeckt; die bilaterale Regelung ist uberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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