Deregulierung, aber richtig

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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 150/2002 · in Kraft seit 1999-07-01

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Gelegentliche Personenbeforderung zwischen EU-Mitgliedern ist durch EU-Verkehrsmarktrecht (Nachfolge zu VO 2944/93/EWG, heute VO 1073/2009) geregelt.

Begründung

Vereinbarung von 2002 uber die nichtlinienmassige Personenbeforderung auf der Strasse. Der Gegenstand ist zwischen EU-Mitgliedern durch das EU-Verkehrsmarktrecht abgedeckt; die bilaterale Regelung ist uberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

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