Deregulierung, aber richtig

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Akademischer Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, Universitätslehrgang „Informationsrecht und Rechtsinformation“

· V · BGBl. II Nr. 291/2002 · in Kraft seit 2002-08-01

72/01 Hochschulorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

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